Im Hinblick auf die Aktualisierung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW zum 30.05.2020 (hier § 9 Absatz 4 Coronaschutzverordnung) ergeben sich für unseren Trainingsbetrieb folgende Regelungen:
1. Es darf wieder in Trainingsgruppen bis zu 10 Personen ohne Mindestabstand gerudert werden. Dies schließt den entsprechenden Transport des Bootes “Bootshaus/Steg/Wasser” ein. Auf die Zugehörigkeit zu bestimmten häuslichen Gemeinschaften kommt es dabei nicht an. Damit sind alle Bootsklassen ab sofort wieder nutzbar.
2. Die genutzten Skulls und Sitzbretter u.ä. sind nach dem Training vom Nutzer mit Desinfektionsmitteln zu reinigen, die im Bootshaus bzw. am Steg bereitstehen.
3. Umkleiden und Duschen bleiben bis auf weiteres grundsätzlich gesperrt. In Ausnahmefällen, z.B. nach einer Kenterung im See oder bei gesundheitlichen Problemen dürfen sie jedoch genutzt werden. Eine Nutzung durch mehrere Personen gleichzeitig ist regelmäßig ausgeschlossen.
Waschbecken, Bank etc. und Dusche sind vom Mitglied nach Benutzung selbst zu desinfizieren/reinigen. Die Duschen sind mit einem Badreiniger zu säubern, mit Wasser abzuspülen und mit dem Abzieher zu trocknen. Geeignetes Reinigungsmaterial wird in den Umkleideräumen bereitgestellt.
4. Die Toiletten sind geöffnet und deshalb nach jedem Training zu desinfizieren. Im Termin-/Trainingsplan wird ergänzend auch der jeweils verantwortliche Helfer für die Toilettenreinigung benannt.
5. Im Bootshaus und auf dem Steg ist regelmäßig ein Mindestabstand von 1,5 m zu beachten. Mund-/Nasenschutz bleibt empfehlenswert.
6. Steuerleute sollten im Boot nach den Empfehlungen des DRV einen Mund-/Nasenschutz tragen.
7. Das Training und die Nutzung der Boote sind wie bisher im Fahrtenbuch konsequent zu dokumentieren.
8. Das Betreten und Verlassen des Bootshauses ist zusätzlich in einer Liste im Bootshauseingang zu dokumentieren.
9. Ruderer/Ruderinnen mit coronatypischen Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen.
10. Der Ruderbetrieb findet zu den üblichen Trainingszeiten und/oder nach Absprache per whatsapp o.ä. statt. Zur Vermeidung von Ansammlungen von mehr als 10 Personen am Bootshaus und/oder Steg wird das online-Anmeldeverfahren für die Trainingseinheiten fortgeführt. Außerhalb der ausgeschriebenen Zeiten ist eine Bootsnutzung mit dem Ruderwart oder Obleuten abzustimmen.
Weitergehende Regelungen zum Trainingsbetrieb, zum Boots-/Skulleinsatz erfolgen durch den Ruderwart oder Obleute. Falls etwas unklar ist, sprecht uns an.
Der Vorstand
Schieder, 4.6.2020