Das Land NRW hat im Konzert mit dem Bund für den Sport- und Freizeitbereich folgende Regelungen getroffen: Ab Donnerstag, dem 07.05.2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – soweit der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.Dies ist beim Rudersport und auf dem Gewässer Schiedersee sowie anderen Wasserstraßen der Fall.
Folgende Auflagen müssen insbesondere erfüllt werden:
Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden.
Es müssen geeignet Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur regelmäßigen Gewährleistung eines Abstands von 1,5 Metern gewährleistet werden.
Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide- und Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Anlage durch Zuschauer ist untersagt.
Für den RCS werden dazu folgende ergänzende, konkrete Regelungen getroffen:
1. Das Rudern findet bis auf weiteres nur in Einer und/oder zu Zweit im Dreier (Boot Humboldt) statt.
2. Im Boot ist durch das Einstellen der Sitzschienen, Stemmbretter etc. ein kontaktloses Rudern und ein Abstand von ca. 1,5 Metern sicherzustellen.
3. Bein Transport und Einsetzen der Boote am Steg gilt der Abstand von 1,5 Meter. Das Gleiche gilt für den Transport, das Lagern und den Aufenthalt im Bootshaus. Das freiwillige Tragen von Mund- und Nasenschutz bleibt dabei empfehlenswert.
4. Die genutzten Skulls und Sitzbretter u.ä. sind nach dem Training vom Nutzer mit Desinfektionsmitteln zu reinigen, die im Bootshaus bereitstehen.
5. Eine Nutzung der Dusch- und/oder Waschräume sowie Umkleiden ist bis auf weiteres untersagt. Die Toiletten sind geöffnet.
6. Das Training und die Nutzung der Boote ist wie bisher im Fahrtenbuch konsequent zu dokumentieren. Darüber hinaus ist eine online-Anmeldung/Bootsreservierung vorzunehmen oder mit dem Ruderwart oder Obleuten (whatsapp o.ä.) die Bootsnutzung abzustimmen.
7. Das Betreten und Verlassen des Bootshauses ist zusätzlich in einer Liste im Bootshauseingang zu dokumentieren.
8. Ruderer/Ruderinnen mit coronatypischen Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen
9. Der Ruderbetrieb findet zu den üblichen Trainingszeiten und/oder nach Absprache per whatsapp o.ä. statt.
Weitergehende Regelungen und Informationen zur Aufnahme des Ruderbetriebes erfolgen noch durch den Ruderwart Reinhard Fahl und/oder Obleute!
Über neue, ergänzende Entwicklungen/Regelungen halten wir Euch auch in Abstimmung mit den Ruderverbänden auf dem Laufenden.